2022 – 2024

Vorstand

Damit ein Verein funktionieren kann, braucht er einen Vorstand. Dieser wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt und fasst die richtungsweisenden Beschlüsse.

 

 



Musikkapelle Burlo, Gruppenfoto, Vorstand, klickbar,

Bild vom Vorstand, 2022


Geschäftsführender Vorstand

Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassierer führt die Geschäfte des Vereins. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch diesen vertreten. Der Vorsitzende oder der Geschäftsführer sind zur Alleinvertretung berechtigt. Die Stellvertreter sind hier im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit direkt mit aufgeführt.

Vorsitzender

Geschäftsführer

Kassierer


Erweiterter Vorstand

Über den geschäftsführenden Vorstand hinaus besteht der Vorstand aus folgenden Personen:

Schriftführer

Notenwarte

Jugendwarte

Betreuer der Fördermitglieder



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