2022 – 2024
Vorstand
Damit ein Verein funktionieren kann, braucht er einen Vorstand. Dieser wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt und fasst die richtungsweisenden Beschlüsse.
Geschäftsführender Vorstand
Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassierer führt die Geschäfte des Vereins. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch diesen vertreten. Der Vorsitzende oder der Geschäftsführer sind zur Alleinvertretung berechtigt. Die Stellvertreter sind hier im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit direkt mit aufgeführt.
Vorsitzender
Geschäftsführer
Kassierer
Erweiterter Vorstand
Über den geschäftsführenden Vorstand hinaus besteht der Vorstand aus folgenden Personen:
Schriftführer
Notenwarte
Jugendwarte
Betreuer der Fördermitglieder
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Unsere Spielregeln.
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